Wussten Sie, dass die Überbrückungshilfe verbessert und erweitert wurde?
Neu bei den erstattungsfähigen Kostenpositionen sind vor allem auch Investitionen in Digitalisierung. Hierzu zählt z.B. auch der Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops!
Je nach Umsatzrückgang werden hier zwischen 40 % und 90% der Kosten erstattet!
Das ist die Gelegenheit, Ihre Website zu überarbeiten und einen Shop zu integrieren!
Mehr erfahren!